Bei Anmeldungen in den Reit- und Fahrverein Hünfeld e.V. bitten wir Sie, folgendes zu beachten (Stand: 01-04-2023):
Informationen zum Eintritt in den Reit- und Fahrverein Hünfeld
Auf der Seite „Downloads“ kann das Anmeldeformular sowie weitere Informationen als Pdf-Dateien herunterladen werden!
Benutzen Sie bitte nur unsere Anmeldeformulare. Sie liegen im Büro der Reithalle aus, sind von den Ausbildern zu erhalten oder Sie benutzen das vorgefertigte Formular unserer Webseite
www.rfv-huenfeld.de unter der Seite „Downloads“.
Zu dem vorgenannten Anmeldeformular gehört seit dem 25-05-2018 die „Einwilligung in die Datenverarbeitung“. Diese Einwilligung ist Vorausset-zung für die Aufnahme in den RFV Hünfeld e.V.
Als Eintrittsdatum kommt nur ein Monatserster in Frage. Wer am 12.10. (beispielsweise) zum ersten Mal Unterricht nehmen möchte, kann sich nur zum 01.10. oder zu einem früheren Monatsersten anmelden.
Füllen Sie bitte das Antragsformular sorgfältig und vollständig aus, verges-sen Sie nicht die Postleitzahl, den Wohnort, den Stadtteil, die Straße, die Hausnummer und Ihre Telefonnummer.
Bei allen Minderjährigen ist Voraussetzung für die Gültigkeit der Anmel-dung, dass mindestens ein Elternteil links unten auf dem Antragsformular ihre schriftliche Zustimmung erteilt.
Ein Eintritt in den Reit- und Fahrverein Hünfeld e.V. ist satzungsgemäß nur möglich, wenn mit der Anmeldung eine Einzugsermächtigung für Beitrag und Gebühren gegeben wird.
Die fertig ausgefüllten Formulare sollen baldmöglichst eingereicht werden. Eine eventuelle Teilnahme an Reit- oder Voltigierunterricht ist erst nach Wirksamwerden der Mitgliedschaft möglich. Erst danach tritt die Sportunfall- und Sporthaftpflichtversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. für das betreffende Mitglied ein. Vorher darf niemand reiten, fahren oder voltigieren!
1. Beiträge und Gebühren
a) Eintrittsgeld (einmalige Zahlung) entfällt!!!
b) Mitgliedsbeitrag (Jahresbeitrag)
– Minderjährige: 31 €
– Erwachsene, soweit sie sich in Ausbildung befinden (Wehrpflichtige, Schüler oder Studenten müssen eine entsprechende Bescheinigung bis zum 31.12. eines jeden Jahres vorlegen. Geschieht das nicht, erfolgt automatisch die Höherstufung auf den regulären Erwachsenenbeitrag): 46 €
– Erwachsene, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden: 62 €
– Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für dem gleichen Hausstand angehörende Familienmitglieder:
– zweites und jedes weitere minderjährige Mitglied: 16 €
– zweites und jedes weitere erwachsene Mitglied: 31 €
c) Voltigiergebühren (pro Monat, ab 01.04.2023)
– Für den Voltigierunterricht werden neben dem Mitgliedsbeitrag feste monatliche Gebühren erhoben: 30 €
– Für minderjährige Voltigierer besteht im ersten Monat ihrer Mitgliedschaft die Möglichkeit ohne Einhaltung der Fristen den Verein zu kündigen. Die Kosten für diesen ersten Monat betragen pauschal 35 €
2. Für den Reitunterricht, Bahnbenutzung und Hallenmiete werden gesonderte Gebühren erhoben:
siehe unter „Downloads“ Preise Reitunterricht etc.
3. Kündigung der Mitgliedschaft / der Unterrichtsteilnahme
a) Kündigung der Mitgliedschaft
Diese muss schriftlich beim Vorstand erfolgen. Sie kann nur jeweils zum Ende eines Quartals (31.3., 30.6., 30.9. 31.12.) eines jeden Jahres ausgesprochen werden. Dabei ist eine sechs- wöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende einzuhalten.
b) Kündigung der Teilnahme am Voltigieren
Die Teilnahme am Voltigierunterricht sollte zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, damit die Zahlung der Monatspauschale eingestellt wird.
c) Kündigung der Teilnahme am Reitunterricht
Die Teilnahme am Reitunterricht kann jederzeit auch mündlich beim entsprechenden Ausbilder
gekündigt werden. Bereits bezahlte Reitstunden können jedoch nicht zurück er-stattet werden.
4. Hallen- und Anlagenpflege
Die Reitanlage des Reit- und Fahrvereins Hünfeld unterliegt wie alle Einrichtungen einer permanenten Unterhaltung, Pflege und Reparatur.
Um die Kosten für den Mitgliedsbeitrag und die sonstigen Gebühren weiterhin günstig gestalten zu können wird jedes Mitglied, das in irgendeiner Weise als reitsportlich aktives Mitglied die Gesamtanlagen nutzt, gebeten, auch seinen Anteil in Arbeitsstunden zur Pflege und Unterhaltung zu erbringen.
Nach Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 22.02.1991 auf der Grundlage von § 8, Abs. 4, der gültigen Vereinssatzung gelten folgende Richtwerte:
Minderjährige 6 Std. pro Jahr
Volljährige in Ausbildung 9 Std. pro Jahr
Volljährige 12 Std. pro Jahr
Die Arbeitseinsätze erfolgen durch Aushang im Stall, auf der Webseite und in der Reithalle. Wünschenswert sind bei Kindern die Mithilfen der Eltern.
Wir wünschen Ihnen einen guten und erfolgreichen Beginn!